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Ackerbürgerhaus mit Tenne aus der Mitte des 18. Jh., als traufständiges zweigeschossiges Längshaus mit Mansarddach und Dachgauben. Das einfache konstruktive Fachwerk mit Leitermotiv und profiliertem Schwellenkranz ergeben ein gut erhaltenes Gefüge. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen geziert, die Balkenköpfe sind profiliert. Aussteifung durch Brüstungsstreben. Die Fenstereinfassungen werden betont durch aufgesetzte Umrahmungen. Als barockes Ackerbürgerhaus ein Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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