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Repräsentatives Wohnhaus mit Zwerchgiebel und leichtem Geschossüberstand aus dem 17. Jh. Das traufständige Gebäude auf höherem Sockel hat lebhaftes Fachwerk mit jüngerer Mannfigur an den Eckständern. Die Dreiviertelstreben wie die Brüstungsstreben sind kräftige und gebogene Hölzer. Die Winkelhölzer mit Schnitzwerk geziert. Schwellenkranz mit großer Eierstab-Ornamentik und genasten Schiffskehlen sowie profilierten Balkenköpfen.
Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung als Fachwerkgebäude mit Renaissance-Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |