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Ein vollkommen ursprünglich erhaltenes zweizoniges Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert; es ist giebelständig zur Bornstraße. Der zweigeschossige Bau in beiden Stockwerken durch Streben zwischen Schwelle und Rähm ausgesteift, der Geschoßvorsatz umlaufend als profiliertes Schalgesims. Das Gebäude samt zugehörigem Hof grenzt an die Südseite des ehemaligen Nauheimer Burgareals an. Zwischen Hof und Burg verlief ursprünglich ein Graben als Abgrenzung von Herrschaftssitz und Ortschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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