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Bürgerhaus in traufständiger dreigeschossiger Rähmbauweise mit leichtem Geschossüberstand. Das in das späte 18. Jh. zu datierende Wohnhaus ist im Erdgeschoss verputzt, die oberen Geschosse sind zum Teil mit gebogenen Dreiviertelstreben und konvergierenden Brüstungsstreben ausgestattet. Die Schwellen sind mit Schiffskehlen und Nasen geziert. Das Eckwohnhaus ist wichtiger Bestandteil der Bebauung an der Ecke Am Brauhaus/Marktstraße und dem Eingang zur Sperlingsgasse.
Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |