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Ein traufständiger dreigeschossiger Rähmbau mit Zwerchgiebel des anfangenden 18. Jh. Lebhaftes Fachwerk mit einem Ständer des ursprünglichen Tores. Im ersten Obergeschoss jüngere Form der Mannfigur (nicht mit Winkelhölzern sondern Kopfstreben), die Dreiviertelstreben sind leicht gebogene kräftige Hölzer. In den Brüstungsfeldern sind aussteifende Verstrebungen. Die Füllhölzer sind abgefast und die Schwelle mit genasten Schiffskehlen geziert.
Das Gebäude ist aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als typisches Ackerbürgerhaus des frühen 18. Jh. Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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