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Dreigeschossiges traufständiges Wohnhaus in Rähmbauweise mit Zweifachständern zwischen den Fenstern und Andreaskreuzen zur Aussteifung sowie Andreaskreuzen im Brüstungsbereich. Klassizistische Betonung mit symmetrischer Fenstergliederung. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus des späten 19. Jh. Im Zusammenhang mit dem Gebäude Friedenstraße 1 ergibt sich eine Torsituation von der Straße Am Brauhaus zur Friedenstraße. Bemerkenswert schöne Eingangstür mit Oberlicht auf Sandsteinsockel mit davorliegender dreistufiger Sandsteintreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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