Am kleinen Wehr - früher und heute
Am kleinen Wehr 2
Am kleinen Wehr / Schabe
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Am Kleinen Wehr 2
ehem. Walkmühle
Flur: 51
Flurstück: 207/1

Massiver Klinkerbau auf Sandsteinsockel der 1906 auf dem Vorgängerplatz der 1905 abgebrochenen Zunftmühle errichtet wurde. Dem bemerkenswerten Klinkerbau mit symmetrischer Fenstergliederung, Segmentbogenausbildung, mittigem Risalit, Brüstungsfelder und Dachrandverzierungen ist ein kleiner offener Dachreiter mit Glocke und Schieferverkleidung aufgesetzt. Das Gebäude hat eine originale dreiflügelige Holztür mit Oberlicht. Die ehem. Tuchmacher zunfteigene Walkmühle ist mit zwei Wasserturbinen ausgestattet worden und heute für die Stadtwerke Eschwege in Betrieb. An der Nord/ West-Fassade ist ein Gedenkstein mit Sandsteinsockelresten von der 1854 abgebrannten Lohgerbermühle der Lohgerberzunft mit Wappen und Datierung erhalten. Die wiederaufgebaute Lohmühle wurde 1905 zu Wohnungen umgebaut. Daher wurde neben dem Klinkerbau - ebenfalls an der Nordfassade eine Schützenanlage eingerichtet. In jüngerer Zeit wurde das Gebäude dann abgerissen. Um 1900 wurde das 4. Gebäude, welches sich hier befand, abgerissen. Hinter diesem Gebäude befand sich eine Turbinenanlage der Korbfabrik Carl Döhle, die Sandsteinsockel sind erhalten. Nach Abriss der Anlage wurde die Schützenanlage (mit kleinem Walmdach) die auch  "Döhlsche Schützen" genannt wird, errichtet. Das abgetragene Wohnhaus wurde um 1905 auf dem Grundstück der Firma Carl Döhle am Brühldurchbruch wieder aufgebaut. Die ehem. Walkmühle ist Kulturdenkmal aufgrund technischer und geschichtl. Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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