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Großer zum Teil zweigeschossiger Fachwerkbau in Ständerbauweise aus dem 17. Jh. mit großen K-Verstrebungen an Bund und Eckständern. Das Gebäude hat mehrere Einfahrtstore zu den 4,90 in hohen Hallen. Das Gebäude dient heute dem Technischen Hilfswerk. Es ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ehemaliges Brauereigebäude am Kirchplatz.
Es ist Zeugnis des Gewerbefleißes vor und nach dem dreißigjährigen Krieg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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