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Zweigeschossiges, traufständiges, verschindeltes Fachwerkwohnhaus mit Zwerchhaus aus dem frühen 18. Jh. Mit leichtem Geschossüberstand und symmetrischer Fenstergliederung. Der Schieferbehang ist sehr reizvoll angeordnet; mit lebhafter Wirkung. Gut erhaltene zweiflügelige Fenster mit zweiflügeligen Oberlichten, störend wirkt der gelb verklinkerte Sockelbereich. Giebelseitiger Eingang mit zweiläufiger Freitreppe. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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