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Dreigeschossiges Eckwohnhaus ͈An den Anlagen" zum ͈Nikolaiplatz" mit abgeschrägter Ecke und zweigeschossigem Eckerker. Zu jeder Straßenseite hin ist ein dreigeschossiger Erker mit Giebelgeschoss angeordnet. Konstruktives Fachwerk des späten 19. Jh. mit geschosshohen Verstrebungen und Andreaskreuzen im Brüstungsbereich. Zwei Balkone mit schmiedeeisernem Geländer sind der Fassade zugeordnet. Kulturdenkmal als Mehrfamilienwohnhaus des 19. Jh. mit geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der Eckbebauung zum Nikolaiplatz. 1987 renoviert und neuer Spitzhelm aufgesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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