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Dreigeschossiges, traufständiges, massives Wohnhaus, um 1908 erbaut, mit Durchfahrt (als Anbau von 1927) zum Hof. Das obere Geschoss als Zierfachwerkobergeschoss mit profiliertem Schwellenkranz. Das Fachwerk durch Anordnung von Mauerziegeln betont. Die Fassade durch zierendes rotes Mauerwerk und weißen Putzflächen gestaltet sowie durch Backsteinfries getrennte Geschosse. Tordurchfahrt und Fenster mit Segmentbögen. Im Hof reizvolles zweigeschossiges giebelständiges Gebäude, das Erdgeschoss ist massiv mit Segmentbogenfenstern und -tür, das Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk. Die Gebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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