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Klassizistisches Mehrfamilienwohnhaus in Fachwerk des anfangenden 20. Jh. Gleichmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge mit Andreaskreuzen, achsialer Fenstergliederung und Zwerchhaus. Das dreigeschossige traufständige Wohnhaus hat einen mittigen Balkon, als einfaches Schmuckelement in der Fassade. Der Sockel ist verklinkert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und typologischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |