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Dreigeschossiger traufständiger verputzter Fachwerkbau des 18. Jh. mit schöner Eingangstür mit Oberlicht. Rähmbauweise mit leichten Geschossüberständen, Zwerchgiebel und Fenstergruppierungen. Im Erdgeschoss und Zwerchgiebel sind vier flügelige Fenster erhalten. Das Fachwerkwohnhaus ist aufgrund geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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