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1893 von dem in Friedberg ansässigen Baugeschäft Morschel geplantes Wohngebäude an der Ecke zur Parkstraße; der zweigeschossige, freistehende Bau ist in seinen Dekorformen als spätklassizistisch zu charakterisieren. Besonderes Gewicht erhält die Südseite zur Parkstraße hin mit ihren Eckaufbauten im Dachgeschoß, die in geschlossener Form das Motiv des Belvederes aufnehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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