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Repräsentatives Wohnhaus, etwas von der Straße zurückliegend, aus der Zeit um 1900. Fachwerkfassaden mit geschosshohen Andreaskreuzen und zum Teil liegenden Andreaskreuzen in den Brüstungsbereichen. Der traufständige Fachwerkbau mit gelben Klinkern in den Ausfachungen ist ein zweigeschossiger Bau mit Kniestock und Mittelrisalit, dessen Giebel mit geschwungenem Gespärre geziert ist. Auffallend im Mittelrisalit ist ein kleiner Vorbau im Erdgeschoss mit Rundbogenfenstern, die mit schönen geschnitzten Mittelstützen untergliedert sind. Das Gebäude mit dem etwas höheren Sandsteinsockel ist durch den Vorbau an der linken vorderen Hausseite, wo sich vermutlich eine Veranda befand, aus seiner Proportionalität negativ verändert worden. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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