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Kleines traufständiges zweigeschossiges Fachwerk-Wohnhaus mit Zwerchhaus aus dem späten 17. Jh. Schmuckvolles Fachwerk mit halber Mannfigur und volutenartigen Verzierungen an den Winkelhölzern und Streben der Mannfigur. Die Dreiviertelstreben der Mannfigur sind als Pferdefuß ausgebildet. Im Brüstungsbereich gescheifte, genaste kräftige Streben und gerade Andreaskreuze mit Schnitzerei. Die Schwelle ist profiliert und mit Nasen besetzt, das Füllholz mit großer Eierstab-Ornamentik und klein geripptem Zahnfries geziert. Bemerkenswerte Eingangstür mit Oberlicht und Rosettenverzierung. An den Ständern des Eingangsbereichs noch Schnitzerei der älteren Türeinfassung zu sehen. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als einfaches Wohnhaus mit Renaissance-Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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