Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchhaus und geringem Geschossüberstand aus dem 18. Jh. Einfaches konstruktives Fachwerk mit Aussteifungen durch Brüstungsstreben. Die Schwelle ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen geziert. Im Füllholz Renaissance-Ornamentik mit großem Eierstab und klein geripptem Zahnfries. Bemerkenswerte Eingangstür mit Oberlicht. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als typisches einfaches Wohnhaus des 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |