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Viergeschossiges traufständiges Wohnhaus mit Kniestockgeschoss als Lohböden aus dem 18. Jh. Das oberste Geschoss mit Kniestocketage aus jüngerer Zeit - ca. 1880 - mit geschosshoher Verstrebung an den Eckständern. Im Kniestock Klapp-Läden der Lohböden erhalten. Einfaches konstruktives Fachwerk mit thüringischem Leitermotiv. Der Schwellenkranz ist mit genasten Schiffskehlen und Profilierungen geziert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis der Lederindustrie, die im 17. bis 18. Jh. stark in der Brückenstraße, später auch in der Innenstadt, ausgebreitet war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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