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Repräsentatives Gebäude für ein großzügig angelegtes Treppenhaus der Gebäude Nr. 21 und Nr. 23. Das massive Erdgeschoß aus gelbem Klinker ruht auf einem Sandsteinsockel und hat ein verspieltes Fachwerkobergeschoß aus der Mischung zwischen Historismus und Jugendstil. Wie die Inschrift „Erneuert durch Theodor Schäfer 1912“ besagt, ist das Gebäude verändert worden. Vorher war es ein schlichter massiver Anbau. Im rechten Vorbau sind große Rundbogenfenster mit Mosaikverglasung und eine Art Leitermotiv mit dün-nen feingeschnitzten Hölzern vorhanden. Die Eckstützen und Fenstereinfassungen sind fein verziert. Im massiven Erdgeschoß schöne Werksteinarbeiten der Fenstereinfassungen. Erwähnenswert ist die Einfriedung. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |