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Wohnhaus aus dem frühen 20. Jh. als traufständiges dreigeschossiges Fachwerkgebäude mit Kniestock und Zwerchhaus, an den Eckständern mit geschosshohen Andreaskreuzen ausgesteift. Symmetrische Fenstergliederung, die Gefache mit Klinker. Der Eingang zu einem zurückgesetzten Eingangsbereich ist in jüngerer Zeit verändert worden. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Im Hof ist ein schmales viergeschossiges Lagerhaus mit Lohböden. Das Gebäude ist mit Eternitplatten verkleidet. Nach Freilegung nach seinem Kulturdenkmalwert zu beurteilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |