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Kleines dreigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus des späten 17. Jh. Das dritte Geschoss wurde in jüngerer Zeit aufgesetzt. Das Fachwerkgefüge ist unregelmäßig. Die Füllhölzer sind mit Eierstabornamentik und Zahnfries geziert. Die Schwelle ist mit Taubandornamentik und genasten Schiffskehlen geziert. Besondere städtebauliche Funktion in der halbkreisförmigen Bebauungsflucht zum Marktplatz führend. Kulturdenkmal aufgrund typologischer und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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