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Stapelhaus aus der Mitte des 19. Jh. mit massivem Erdgeschoss und massiver Giebelwand. Viergeschossiger zum Brühldurchbruch giebelständiger langgestreckter Fachwerkbau mit Lohböden und Schleppgauben als Fabrikgebäude der Lederfabrik Karl Döhle. Konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelverstrebungen und symmetrischer Fenstergliederung und einem rückwärtigen Ladegiebel. Kulturdenkmal aufgrund technischer und sozialgeschichtlicher Bedeutung als wichtiges Zeugnis für die Entwicklung der Handelsbeziehungen zu anderen Städten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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