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Dreigeschossiger Rähmbau mit großem Zwerchhaus und leichtem Geschossüberstand aus dem späten 17. Jh. Lebhaftes Fachwerk mit Mannfigur und kräftigen, gebogenen, genasten und konvergierenden Brüstungsstreben. Füllholz im zweiten Obergeschoss mit großer Eierstab-Ornamentik und Perlen-Ornamentik geziert. Die Schwelle mit genasten Schiffskehlen besetzt. Erneuertes Erdgeschoss mit störendem Einfluss. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Fachwerkgebäude mit Renaissance-Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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