Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Ackerbürgerhaus des späten 17. Jh. Das verputzte Fachwerkhaus ist direkt an Haus-Nr. 46 angebaut und gleicht sich dem an. Die Schwellenkränze sind sichtbar und im gleichen Stil geziert. Das Zwerchhaus ist 1910 aufgestockt worden, wie bei dem angrenzenden Eckgebäude Nr. 46. Der auch geschichtlich bedeutsame Bau liegt städtebaulich markant im Zusammenhang mit den dort übrigen Kulturdenkmälern. Tür mit Oberlicht erhalten. Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |