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Ackerbürgerhaus als Eckgebäude in traufständiger Lage mit umlaufendem und leichtem Geschossüberstand aus dem späten 17.Jh. Der verputzte zweigeschossige Fachwerkbau mit Zwerchhaus in markanter Ecklage zur Netergasse ist von städtebaulicher Bedeutung. Die profilierten Schwellenkränze sind sichtbar mit Taubandornamentik und genasten Schiffskehlen sowie abgefasten Füllhölzern mit kleinem Zahnschnittfries und profilierten Balkenköpfen. Das Gebäude ist aufgrund städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |