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Markantes zweigeschossiges Eckgebäude mit Drempelgeschoss und Zwerchhaus aus dem späten 19. Jh. Der Eingang ist in die Ecke eingearbeitet, die Ecke des Obergeschosses wird durch zwei Knaggen abgestützt. Lebhaftes Fachwerk mit Andreaskreuzen. Wichtige städtebauliche Funktion als Eingang zur Neustadt gegenüber dem Dünzebacher-Tor-Turm. Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |