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Viergeschossiges verputztes Bürgerhaus mit umlaufendem Geschossüberstand an der Ecke der Einmündung zur ͈Engen Gasse" als Randbebauung des ͈Obermarktes" vermutlich im 16. - 17. Jh. errichtet. Das Gebäude ergibt mit dem Gebäude Nr. 6 des Obermarktes und dem gemeinsamen Zeltdach ein Doppelhaus. Das Gebäude ist wichtiger Bestandteil der Obermarktrandbebauung. Es ist aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |