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Fachwerkgebäude in viergeschossiger traufständiger Rähmbauweise aus der Mitte des 18. Jh. Der Rähmbau hat einen geringen Geschossüberstand. Die Füllhölzer sind mit Flachschnitzerei geziert, die Balkenköpfe sind profiliert und abgefast, die Schwelle ist profiliert und mit genasten Schiffskehlen besetzt. In einfachem konstruktivem Fachwerk
sind Brüstungsstreben und Ständer mit Flachschnitzereien versehen. Das oberste Geschoss wurde in jüngerer Zeit aufgestockt. Aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung ist das Gebäude Kulturdenkmal. Die Schaufenster und der Eingang des Ladengeschäftes sind dem Fachwerk gut eingefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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