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Traufständiges viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit Blechschindelbehang aus dem späten 19. Jh. Der Rähmbau ist mit leichten Geschossüberständen und symmetrischer Fenstergliederung in Dreiergruppierungen errichtet. Das Gebäude hat ein Drempelgeschoss, ein Durchfahrtstor und einen Ladeneinbau des frühen 20. Jh. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |