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Der in jüngerer Zeit stark veränderte Rähmbau hat in der Schwelle des ersten Obergeschosses die Datierung von 1592. Die Schwelle ist geziert mit Rundstab gefüllten Schiffskehlen (in gotischer Form). Aufgrund der Datierung und der gotischen Bauornamentik ist das Gebäude Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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