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Das dreigeschossige Bürgerhaus des späten 19. Jh. mit geschosshohen Verstrebungen an den Eckständern und symmetrischer Fenstergliederung in traufständiger Rähmbauweise auf Sandsteinsockel ist wichtiger Bestandteil der Bebauung an der Friedenstraße.
Bemerkenswert schöne Eingangstür mit Oberlicht. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Eckhaus zur Friedenstraße im Zusammenhang mit dem Gebäude "Am Brauhaus 18" ergibt sich eine Torsituation für die Friedenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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