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Dreigeschossiger traufständiger Fachwerkbau mit Zwerchgiebel und Anbau sowie leichtern Geschossüberstand aus dem 18. Jh. Das Gebäude hat im Erdgeschoss eine vorgetäuschte Steinfassade und ist in den oberen Geschossen verputzt. Nach Freilegung des Fachwerks nach seinem Wert zu beurteilen. Neben dem Laden schöne Eingangtür und
Fensteranordnung. Wichtiger Bestandteil der Bebauung der Friedenstraße. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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