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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchgiebel und lebhaftem Fachwerkgefüge mit jüngerer Form der Mannfiguren den Eckständern. In den Brüstungsfeldern mit kräftigen gebogenen und genasten konvergierenden Streben. Das Gebäude ist in die erste Hälfte des 18. Jh. zu datieren. Das dritte Geschoss wurde im 19. Jh. mit Zwerchgiebel aufgestockt. Das Erdgeschoss ist durch Ladenumbau gestört, die symmetrische Fensteranordnung der Obergeschosse ist erhalten. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als typisches Fachwerkgebäude der Gesamtanlage ͈Altstadt".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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