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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchgiebel und lebhaftem Fachwerkgefüge aus dem 17. Jh. In der Art und Form wie das Nebenhaus Nr. 3. Das Erdgeschoss ist durch massiven Ladeneinbau 1956 stark geändert worden. Kulturdenkmal aufgrund künstl. und geschichtl. Bedeutung durch Renaissance-Ornamentiken im Schwellenkranz und barocker Fachwerkformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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