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Schmales viergeschossiges traufständiges Wohnhaus im Kern aus dem 17. Jh. mit Stockwerken, die im späten 18. Jh. aufgestockt wurden sowie einem Zwerchgiebel, in dem sich ein kleines Rundbogenfenster befindet. Im ersten Obergeschoss lebhaftes Fachwerkgefüge des 17. Jh. mit der jüngeren Form der Mannverstrebungen an den Eckständern. Mit Flachschnitzwerk versehene Winkelhölzer und Eckständer. Die Dreiviertelstrebe der Mannfigur ist als Pferdefuß ausgebildet und genast, die konvergierenden kräftigen Brüstungsstreben sind mit Schnitzwerk geziert. Die Schwellen sind mit Schiffskehlen und Nasen geziert. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung. Das hervorragende Bauwerk ist Blickfang vom Hospitalplatz kommend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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