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Kleines zweigeschossiges traufständiges Wohnhaus mit zum Teil erneuertem verputztem Erdgeschoss. Evtl. aus dem 17. Jh. erhaltenes Fachwerkgefüge des Obergeschosses, mit Eckständer, der mit Flachschnitzerei sowie dem Diamantenschnitt geziert ist. In einer senkrechten Brüstungsstrebe ist eine mit Blumenranken geschnitzte Verzierung. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen und Nasen besetzt. Das Füllholz ist ebenfalls mit Flachschnitzerei versehen. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als kleines Arbeiterwohnhaus im Stadtkern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |