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Dreigeschossiges traufständiges Wohnhaus mit einem jüngeren Anbau. Der verputzte Rähmbau mit leichtem Geschossüberstand und sichtbaren Schwellenkränzen ist aus dem 17. Jh. Eventuell noch aus der Zeit vor dem Stadtbrand 1637. An Schwelle und Füllholz befindet sich die doppelte mit Rundstab gefüllte Schiffskehlung, die selten in Eschwege erhalten ist. Es wird Fachwerk in barocker Form vermutet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als ortsbildprägendes Gebäude in einer Ecksituation. 1909 wurde das Gebäude nach einem Brand wieder aufgebaut, die Zweizonigkeit des dreigeschossigen Akckerbürgerhauses wurde erhalten, im Anbau wurde ein Laden untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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