Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Konsolfigur -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Schlußstein, Hl. Hieronymus als Kardinal -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Oberer Kapellenraum -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Innenraum -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Ausgrabung der Klosterkirchenfundamente 1989 -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Oberer Kapellenraum -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle - Unterer Kapellenraum -
Hospitalplatz 5 - Hospitalkapelle
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Altstadt
  • Hospitalkapelle
Hospitalkapelle
Flur: 48
Flurstück: 144/1

Die Doppelkapelle wurde um 1484 an die zur Hälfte erhaltene südliche Innen­wand (mit Gewölbeansätzen und Wanddiensten) der spätgotischen Kir­che des Augustiner-Eremiten-Klosters (1278 -1527) angebaut. Die Kapelle wur­de dem daneben um 1663 errichten Ho­spital zugewiesen. Sie wurde im ge­wölbten Kreuzgang der ehemaligen Kirche - vermutlich 1589 erneuert. Über dem Eingang (Westportal) steht im Sandsteintürsturz die Jahreszahl  ͈1589". Die Hospitalkapelle hat einen reizvollen Dachreiter und eine rundbo­gige Holztür mit der Datierung von  ͈1663", die nachträglich - für die Erfas­sung des Treppenhauses - vermutlich vom ehemaligen Hospital hier ange­bracht wurde. Das Netzgewölbe im un­teren Kapellenraum (auf Wanddien­sten) ist mit figürlichen Schlusssteinen geziert. Zwei Maßwerkfenster und zwei gotische Spitzbogenfenster gestalten den Kapellenraum. Der darüberliegen­de Kapellenraum, durch ein davorlie­gendes Treppenhaus zu erreichen, hatte seinen ursprünglichen Zugang vom Obergeschoss des ehemaligen Kreuz­ganges. Die Eingangstür der oberen Ka­pelle ist spitzbogig und auffallend nied­rig. Der Innenraum ist mit einfachem Netzgewölbe, gekoppelten Renaissan­cefenstern und einem dreiteiligen Spitzbogenfenster gestaltet. 1976 wurde die Doppelkapelle saniert. Sie dient als Gasträumlichkeiten für Besucher der Brauerei. Die Hospitalkapelle ist Kul­turdenkmal aufgrund ihrer geschichtli­chen und künstlerischen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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