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Traufständiges dreigeschossiges Bürgerhaus mit geringem Geschossüberstand aus dem späten 17. Jh. bis frühen 18. Jh. mit einfachem konstruktivem Fachwerk. Die Gebäude Nr. 6 und 8 ergeben ein Fachwerkgebäude. Die Eckständer sind mit Schnitzwerk versehen. Zwischen den Fenstern sind Zweifachstützen angeordnet. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen geziert. Am abgefasten Füllholz ist ein Perlenmotiv vorhanden. Im ersten Obergeschoss befinden sich Füllhölzer mit Flachschnitzerei und kleinem Zahnschnitt-Motiv. Auffällig an der Giebelfassade sind die wulstartigen Bänder, die an den Schwellen von einem zum anderen Deckenbalken verlaufen. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als abgrenzendes Gebäude zum Hospitalplatz mit ortsbildprägendem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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