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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Traufständige viergeschossige Scheune in einfachem konstruktivem Fachwerk - auf Sandsteinsockel - aus der Zeit um 1780.
Die oberen zwei Geschosse wurden als Lohböden genutzt, die typischen Fensterläden sind noch vorhanden. Die Gefache sind mit sichtbarem Bruchsteinmauerwerk ausgefüllt. Die frühere große Toreinfahrt ist 1957 bei einem Garageneinbau durch ein Garagentor ersetzt worden. Außer der massiven Umgestaltung des Erdgeschosses ist die Scheune in ihrer Art gut erhalten. Sie ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als gestaltendes Element der Platzrandbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |