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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 17. Jh. (evtl. noch aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg), mit baul. Veränderungen (evtl. im Kern 1550). Einfaches konstruktives Fachwerk, zum Teil mit quadratischen und rechteckig liegenden Gefachen, die mit Lehmziegeln, Lehmgeflecht und Bruchstein
ausgefüllt sind. Die Dreiviertelstreben an den Eckständern sind mit stark gebogenen Hölzern versehen. Zur ͈Breite Straße" hin konischer größerer Geschossüberstand mit einer abstützenden Büge - die übrigen sind abgeschnitten worden bei der ehemaligen Verputzung -. Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen besetzt, die Balkenköpfe sind stumpf abgeschnitten. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als gestaltendes Element der Platzrandbebauung gegenüber der Hospitalkapelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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