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Giebelständiger dreigeschossiger Fachwerkbau ohne Geschossüberstand des 19. Jh. mit traufständigem Anbau. Das Eckwohnhaus mit historischen Baumaßen und stadtbildprägendem Charakter ist wichtiger Bestandteil der Bebauung am Hospitalplatz. Es liegt an den Einmündungen zu den Straßen ͈Gebrüderstraße", ͈Hinter den Scheuern" und ͈Kleine Hospitalstraße". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |