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Dreigeschossiger traufständiger Fachwerkrähmbau aus der Zeit um 1800 mit jüngerem aufgesetztem Obergeschoss und Zwerchhaus. Fassadengliederung durch dreiergruppierte Fensteranordnungen und gleichmäßiges Fachwerk. Im ersten Obergeschoss sind Dreiviertelverstrebungen, im zweiten Obergeschoss geschosshohe Streben aus der Zeit um 1880 vorhanden. Der Schwellenkranz ist mit kleinen genasten Schiffskehlen, abgefasten Füllhölzern und profilierten Balkenköpfen geziert. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als gut erhaltenes Wohnhaus mit gleichmäßigem ungestörten Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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