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Traufständiger zweigeschossiger Rähmbau mit geringem Geschossüberstand aus dem frühen 18. Jh. Lebhaftes Fachwerk mit jüngerer Form der Mannfigur, wobei die Dreiviertelstreben ausladend und die Winkelhölzer geschnitzt sind. Der Schwellenkranz ist mit großer Eierstab-Ornamentik und genasten Schiffskehlen geziert. Die Balkenköpfe sind profiliert.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung als Fachwerkbau mit Renaissance-Ornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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