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Dreiseitig umbaute Hofanlage, die an der Gabelung von Burgstraße und Borngasse im Ortsbild sehr markant liegt; Wohn- und Nebengebäude sind besonders vom Marktplatz aus in ihrem räumlichen Zusammenwirken erlebbar. Den Platz unmittelbar an der Straßengabelung nimmt das Wohngebäude ein. Ein verputzter, zweigeschossiger Fachwerkbau aus dem 18. Jahrhundert, dessen Gefüge offenbar weitgehend ursprünglich erhalten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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