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Traufständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit mittigem Zwerchgiebel von Nr. 18 und 20. Das vermutlich im frühen 18. Jh. errichtete Wohnhaus wurde um 1880 aufgestockt. Der Schwellenkranz ist mit genasten Schiffskehlen und abgefasten Füllhölzern und Balkenköpfen geziert. Im Obergeschoss ist ein vermutlich zweitverwendeter Fensterriegel - aus dem 17. Jh. - mit bildhafter Flachschnitzerei (Anker) angeordnet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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