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Massives Wohnhaus in traufständiger Lage. Das zweigeschossige Gebäude hat ein Drempelgeschoss und ein Zwerchhaus. Das Klinkermauerwerk ist mit geziertem Fries im Kämpferbereich und Brüstungsbereich gestaltet.
Das Zwerchhaus ist mit Lisenen geziert, die auf profilierten Konsolen im Drempel enden und einen abgetrappten verzierten Giebel haben. Auf der Spitze ist ein rundbogiger Abschlussstein vorhanden. Das im Historismus erbaute Gebäude hat im Drempel einen breiten Fries und ein Hauptgesims. Die zweiflügelige Eingangstür ist mit Schnitzereien versehen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Wohnhaus nach der Jahrhundertwende mit materialbetonter Gestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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