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Schmales dreigeschossiges traufständiges Wohnhaus aus der Mitte des 17. Jh. Unmittelbar nach dem Stadtbrand errichteter Geschossbau mit mittigem Zwerchhaus. Lebhaftes Fachwerk mit der Mannfigur (jüngere Form) an den Eckständern, die als Säule geschnitzt und mit Flachschnitzerei geziert sind. Im Brüstungsbereich kräftige gebogene, genaste und konvergierende Streben, unter den Fenstern sind zum Teil Zipfel mit Herzornamentik angeordnet. In allen Schwellenkränzen sind Eierstab- und Perlenkettenornamentiken sowie Schiffskehlen mit Nasen zur Verzierung angeordnet. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als gut erhaltenes Bürgerhaus des 17. Jh. in platzumgrenzender Bebauung direkt dem alten Rathaus gegenüberstehend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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