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Bürgerhaus aus dem 17. Jh. als traufständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Zwerchgiebel. Das zweite Obergeschoss wurde vermutlich in jüngerer Zeit aufgestockt. Einfaches konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelverstrebungen an den Eckständern und doppelter mit Rundstab gefüllter Schiffskehlung im Schwellenkranz sowie mit Taubandornamentik geziertem Rähm. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der platzumgrenzenden Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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