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Traufständiges dreigeschossiges Fachwerkhaus in Rähmbauweise mit Zwerchhaus im Kern aus dem späten 17. Jh. Das zweite Obergeschoss mit Zwerchhaus wurde in jüngerer Zeit aufgestockt. Wie im Nebenhaus Nr. 6 sind Zweifachständer zwischen den schmal angeordneten Fenstern vorhanden. Die Deckenbalkenlage ist unregelmäßig angeordnet. Der Schwellenkranz mit Geschossüberständen ist profiliert. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil der Marktplatzrandbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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